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BGH-Urteil zum Kfz-Gutachter-Honorar

Das Sachverständigenhonorar gehört grundsätzlich zum erstattungsfähigen Schaden; pauschale Kürzungen sind unzulässig. (Demo)

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Kernaussagen

Sachverhalt

Der Kläger verlangt vom beklagten Versicherer die Erstattung restlicher Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Die Beklagte hatte die Rechnung des Gutachters nur teilweise reguliert. (Demo-Eintrag)

Ein Geschädigter darf auf die Angemessenheit der Honorarforderung vertrauen, solange ihn kein Auswahlverschulden trifft.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Sachverständigenhonorar gehört grundsätzlich zum erstattungsfähigen Schaden.
  • Pauschale Kürzungen müssen konkret begründet werden.
  • Geschädigte müssen keine Preisvergleiche anstellen.

Was Betroffene jetzt tun können

  1. Abrechnung der Versicherung Position für Position prüfen.
  2. Ungerechtfertigten Kürzungen schriftlich widersprechen.
  3. Bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.

Ersetzen Sie diesen Beispieltext durch Ihre eigene Zusammenfassung.