Sachverhalt
Der Kläger verlangt vom beklagten Versicherer die Erstattung restlicher Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Die Beklagte hatte die Rechnung des Gutachters nur teilweise reguliert. (Demo-Eintrag)
Ein Geschädigter darf auf die Angemessenheit der Honorarforderung vertrauen, solange ihn kein Auswahlverschulden trifft.
Die wichtigsten Punkte
- Das Sachverständigenhonorar gehört grundsätzlich zum erstattungsfähigen Schaden.
- Pauschale Kürzungen müssen konkret begründet werden.
- Geschädigte müssen keine Preisvergleiche anstellen.
Was Betroffene jetzt tun können
- Abrechnung der Versicherung Position für Position prüfen.
- Ungerechtfertigten Kürzungen schriftlich widersprechen.
- Bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.
Ersetzen Sie diesen Beispieltext durch Ihre eigene Zusammenfassung.